B Ü R G E R I N I T I A T I V E

"Ja zum Aartal - Nein zur Nordwest-Tangente"

Statt Tangente : Stadt im Grünen

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News

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Das Ziel ist erreicht !!

Die Nordwesttangente und Nordumgehung-Hahn werden nicht gebaut. 

In einer turbulent verlaufenden Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011 einstimmig beschlossen, "dass die verkehrliche Zukunft Taunussteins nicht im Bau von Umgehungsstraßen liegt, vor allem dann nicht, wenn das Aartal gequert werden müsste. Das Aartal ist von jeglicher Bebauung freizuhalten".
   
Mit diesem Beschluss wurden gleichzeitig alle Beschlüsse aufgehoben, die eine Querung des Aartals zur Folge gehabt hätten.

Die BI "JA zum Aartal - NEIN zur Nordwest-Tangente" hat seit 1988 dafür gekämpft, dass die Nordwesttangente als 1. Bauabschnitt der Nordumgehung-Hahn nicht gebaut wird.

Es war ein langer steiniger Weg bis zum heutigen Tag. Mitglieder des BI-Vorstandes wurden persönlich angegriffen und der Lüge bezichtigt, nur weil sie sich für eine Sache eingesetzt haben, für die es sich gerade in heutiger Zeit lohnt, zu kämpfen.
Anonyme Schreiben, öffentliche Diffamierungen  und andere Einschüchterungsversuche konnten die BI mit ihren rund 200 Mitgliedern nicht daran hindern, unbeirrt ihren Weg fortzusetzen, die Nordwesttangente zu verhindern. Im Gegenteil, sie waren vielmehr ein Ansporn an der Erreichung unserer Ziele zu arbeiten. verstärkt 

Alle Tricks und Winkelzüge der politisch verantwortlichen Tangentenbefürworter blieben erfolglos. Was bleibt sind der Vertrauensverlust in Teile unserer Kommunalpolitiker und Geldausgaben für eine Träumerei, die eigentlich nie eine Chance hatte, wirklichkeit zu werden.

Auch zukünftig werden wir mit dem notwendigen Maß an Mistrauen die weitere Politik in Taunusstein begleiten und wenn notwendig versuchen gegenzusteuern.


Der BI-Vorstand informiert:

Antworten zu häufig gestellten Fragen
Die Befürworter der Nordwesttangente, hier insb. CDU, FWG, FDP-Fraktion und die BI "Verkehrsentlastung jetzt" versuchen immer wieder durch Unwahrheiten, gezielt gestreute Halbwahrheiten, die Bürger von einer Notwendigkeit der Nordwesttangente zu überzeugen.

Es besteht noch ein erheblicher Informatiosbedarf rund um das Thema Nordwesttangente.

Aus diesem Grunde haben wir ein paar wichtige Fakten zur Nordwesttangente für Sie  h i e r zusammengestellt

Wir Fragen betreffen folgende Themengebiete:
  • Beschlussvorlage v. 25.07.2010
  • Gibt es Auflagen in der Beschlussvorlage und welche Bedeutung haben sie?
  • Welche Auflagen enthält die Beschlussvorlage?
  • Kohärenzflächen und Kohärenzmaßnahmen
  • Umsiedlung oder Neuansiedlung des schwarzblauen Ameisenbläulings?
  • Wer hat die Kosten für die Auflagenerfüllung und den sonstigen Maßnahmen zu tragen?
  • Aartal versus Kohärenzflächen
  • Baukosten / Finanzierbarkeit des Verkehrsprojekts Nordwesttangente
  • Schulden der Stadt Taunusstein
  • Bauausführung der Aartal-Querung
  • Nordumgehung von Bleidenstadt
  • Ist eine Nordumgehung von Bleidenstadt realisierbar und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
  • Große Verkehrslösung (Nordumgehungen von Bleidenstadt, Hahn, Wehen)
  • Gibt es Möglichkeiten, den Bau der Nordwesttangente zu verhindern, sofern die Stadt Taunusstein alle Auflagen erfüllt und ein Bebauungsplanverfahren einleiten will oder eingeleitet hat?
  • Verkehrsentwicklungsplan (VEP 1999)
(Stand: 25. Februar 2011)


Das Märchen von den Zuschüssen. Zukünftig keine Zuschüsse, sondern nur noch Darlehen oder Bürgschaften vom Land Hessen.

In einer Pressemitteilung v. 28.06.2010 hat Wirtschaftsminister Posch u.a. erklärt: "... Kurz gefasst bedeutet dies: Weg von der reinen Zuschussförderung hin zu revolvierenden Fonds wie Darlehen oder Bürgschaften, die dazu beitragen, langfristig den Haushalt zu entlasten, und trotzdem Projektforderung ermöglichen. "Keiner  kann auf Dauer mehr ausgeben, als er einnimmt. Dieser schlichten Erkenntnis folgt nicht immer ein Bravoruf der von Einsparungen Betroffenen. Wir haben geschaut, was im Geldbeutel ist, und dann Prioritäten gesetzt. Wirwollen anstehende Projekte nicht streichen und halten eine zeitliche Streckung deshalb für den besseren Weg", war Posch um Verständnis für die Konsolidierungsanstrengungen."

Für Taunusstein bedeutet das, keine "Zuschüsse von mind. 60 %", sondern teure Finanzierung über Kredite.


Erster Kostenschub von 20,5 % noch vor dem ersten Spatenstich!

Die Stadt Taunusstein hat das Verkehrsprojekt Nordwesttangente auf die Liste der "Angemeldeten Großprojekte nach 2010" in Hessen setzen lassen, um evtl. Zuschüsse zu erhalten.

Es ist allerdings verwunderlich, dass Bürgermeister Hofnagel immer von Baukosten i.H.v.  ca. 8.300.000 EUR spricht, in der Aufstellung die Baukosten aber mit 10.000.000 EUR angegeben werden.

Also haben wir bereits den ersten Kostenschub von 20,5 % und das noch vor dem ersten Spatenstich.


Nordumgehung Bleidenstadt, ein wahltaktisches Versprechen mit geringer Realisierungschance ?

Die Ernsthaftigkeit, eine Nordumgehung von Bleidenstadt wirklich bauen zu wollen, ist nicht erkennen.

Fest steht:

Die Nordumgehung von Bleidenstadt ist nicht in dem neuen Regionalplan Südhessen 2010 aufgenommen worden.

        Gründe hierfür können sein:
  • Die Stadt Taunusstein hat bewusst nicht beantragt, die Nordumgehung von Bleidenstadt in den neuen Regionalplan Südhessen 2010 aufzunehmen.
  • Die Stadt Taunusstein hat zwar den Antrag gestellt, die zuständigen Fachbehörden haben jedoch eine Berücksichtigung wegen fehlender Notwendigkeit abgelehnt.

Im März 2009 hat Bürgermeister Hofnagel nur für die Nordwesttangente (Hahn) einen Antrag auf Durchführung eines Abweichungsverfahrens (verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung) gem. § 12 HLPG gestellt.

Warum hat Bürgermeister Hofnagel nicht auch Realisierungsmöglichkeit einer Nordumgehung von Bleidenstadt prüfen lassen?

Die Stadt Taunusstein hat den größten Teil des Aartals in Bleidenstadt als Kohärenzfläche angeboten, mit der Auflage, dass diese Fläche dauerhaft gesichert werden muss. Das wiederum bedeutet, dass die Stadt Taunusstein mit diesem Angebot auf jegliche Eingriffsmöglichkeiten verzichtet. Denn bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass für eine Nordumgehung in Bleidenstadt eine Aartalsquerung erforderlich ist.



Also doch, nicht Verkehrsentlastung, sondern Erschließung neuer Baugebiete

Im neuen Regionalplan Südhessen 2010 werden (die Genehmigung der Landesregierung vorausgesetzt) Zuwachsflächen ausgewiesen. Diese Flächen wurden von der Stadt Taunusstein beim Reg.-Präsidium Darmstadt für eine mögliche Ausweitung der Siedlungsfläche angemeldet. Es handelt sich also potenzielle Baugebiete.

Ein Blick auf Lage und Größe dieser Zuwachsflächen und die geplante Trassenführung lassen nur einen Schluß zu, die Nordwesttangente soll nur der Erschließung neuer Baugebiete dienen.

Bisher hat die Stadt Taunusstein immer vermieden, gleichzeitig über Zuwachsfläche und Trassenführung der Nordwesttangente zu informieren. Warum wohl?

Schauen Sie selbst. Die BI "Ja zum Aartal - Nein zur Nordwesttangente" stellt erstmals die Zuwachsflächen in Tsst-Hahn und Tsst-Bleidenstadt (= potenzielle Baugebiete), Nordwesttangente, sowie die Kohärenzflächen und die Ersatzfläche für den in Anspruch genommenen Regionalen in einer Karte dar.

Quellen sind: Luftaufnahme Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Zuwachsflächen gem. Teilkarte 1 des Regionalplans Südhessen 2010, Trassenführung gem. Antrag der Stadt Taunusstein zum Abweichungsverfahrens, Zuwachsflächen, Kohärenzflächen und Ersatzfläche gem. Beschlußvorlage v. 27.05.2010 dar.



Neuer Regionalplan Südhessen beschlossen

Die Regionalversammlung hat am 17.12.2010 den neuen Regionalplan Südhessen beschlossen und die Obere Landesplanungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) beauftragt, den Regionalplan der Obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung durch die Landesregierung vorzulegen.

Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die Landesregierung dem Regionalplan in der aktuellen Fassung zustimmen wird.

Aus Sicht der BI "Ja zum Aartal - Nein zur Nordwest-Tangente" war es wichtig, dass der Regionalplan noch um folgenden Zusatz ergänzt wurde:

"Zur Natura-2000 Verträglichkeit ist die Wirksamkeit der Kohärenzmaßnahmen vor dem Eingriff nachzuweisen. Die Rechtswirksamkeit dieses Zieles steht deshalb unter dem Vorbehalt des Vorliegens  der Ausnahmevoraussetzungen gem. § 34 Abs. 3 und 5 BNatSchG."

Das Regierungspräsidium Darmstadt begründet die Notwendigkeit des Zusatzes wie folgt:

"Die Abweichungszulassung für die Nordwesttangente Taunusstein beinhaltet die Maßgabe, dass die Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes durch die Kohärenzmaßnahmen vor Durchführung des Eingriffs kompensiert werden. Im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren ist daher die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Kohärenzmaßnahmen nachzuweisen und im Zusammenhang damit die abschließende Bewertung über die Ausnahmevoraussetzungen nach § 34 Abs. 3 BNatSchG vorzunehmen. Dieser Vorbehalt ist auch in den Plan aufzunehmen."

Wegen Details zu den vorgeschlagenen (und für die Stadt Taunusstein verbindlichen) Kohärenzmaßnahmen wird auf die Beschlußvorlage v. 27.05.2010 verwiesen.

Hier der beschlossene und zur Genehmigung vorgelegte Regionalplan mit allen relevanten Anlagen.
 

Beschlussvorlage zum Abweichungsverfahren mit strengen Auflagen

Der Reg.-Präsident stimmt dem Antrag der Stadt Taunusstein zu und schlägt der Regionalversammlung vor, eine Abweichung von dem Regionalplan Südhessen (RPS2000) zuzulassen.

Die Beschlussvorlage des Regierungspräsidenten ist allerdings mit so hohen Auflagen verbunden, dass eine Realisierung der Nordwesttangente unwahrscheinlich ist.

Hier beispielhaft einige Auflagen:

Die Stadt Taunusstein stellt als Kompensation des in Anspruch genommenen Regionalen Grünzugs eine Fläche von ca. 6 ha im Anschluss an den Siedlungsbereich (Zuwachs) nordwestlich von Hahn-Nord bis zur Grenze des festgelegten Regionalen Grünzuges zur Verfügung.

Die Stadt Taunusstein stellt als Kohärenzfläche das Aartal in Taunusstein-Hahn (östl. Grenze etwas Aarmühlweg) und Taunusstein-Bleidenstadt (Westl. Grenze etwa Kläranlage) zu Verfügung. Das Kotzebachtal wird ebenfalls Kohärenzfläche.

Die Stadt Taunusstein wird verpflichtet, die Kohärenzmaßnahmen vor Durchführung des Eingriffs erfolgreich abzuschließen und die Kohärenzmaßnahmen dauerhaft zu sichern.

Die Abweichungszulassung und artenschutzrechtliche Ausnahme gelten erst, wenn die vorgegebenen Kohärenzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden.

Die Stadt Taunusstein als Vorhabenträger muß alle Kosten der Kohärenzmaßnahmen übernehmen.

Die Nutzungen der Kohärenzflächen sind dem Entwicklungszyklus von Maculinea nausithous anzupassen.

Bauliche Maßnahmen und sonstige Veränderungen sind verboten, soweit sie die Schutzmaßnahmen stören oder beeinträchtigen könnten. Somit dürfte der Aartalpark vermutlich bereits vor dem ersten Spatenstich gestorben sein!

Die Realisierung der Nordumgehung Bleidenstadt ist fraglich. Nach jetzigem Erkenntnistand soll der erste bauabschnitt der Nordumgehung Bleidenstadt durch die Kohärenzfläche führen. Dies würde eindeutig gegen die einschlägigen Scutzvorschriften verstoßen. Rechtlich unterliegt der 1. Bauabschnitt der Nordumgehung der gleichen rechtlichen Beurteilung wie die Nordwesttangente.



Erneut fragwürdiges Verhalten von Bürgermeister Hofnagel

Die Regionalversammlung wird nun doch nicht am 25.09.2009 entscheiden, ob die Nordwesttangente in Abweichung des Regionnalplans Südhessen 2000 und den FFH-Schutzrichtlinien gebaut werden darf.

Vermutlich auf Bestreben von Bürgermeister Hofnagel die NWT von der Tagesordnung genommen. Stattdessen sucht er ein Gespräch mit dem Regierungspräsidenten.

Der Grund ist offensichtlich. Vermutlich kam das Regierungspräsidium Darmstadt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass dem Antrag der Stadt Taunusstein nicht statt gegeben werden kann.

Auf Grund unserer Erfahrungen müssen wir deshalb annehmen, dass Bürgermeister Hofnagel versucht, politischen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Regierungspräsidiums Darmstadt auszuüben.

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist nun davon auszugehen, dass die Regionalversammlung erst im Dezember über die Zulässigkeit des entscheiden wird.



Stadt Taunusstein verweigert seinen Bürgern die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen


Wer Auskunft verweigert, will etwas verheimlichen !

Mit der Begründung, es handele sich um ein behördeninternes Verfahren, verweigert die Stadt Taunusstein interessierten Bürgern die Einsicht in die Antragsunterlagen.

Erst wenn der Beschluss der Regionalversammlung zu dem Abweichungsverfahren vorläge, könnten die Unterlagen eingesehen werden.

Wir sind der Auffassung, dass dieser Standpunkt nicht rechtens ist. "Behördenintern" bedeutet lediglich, dass die Bürger vom Entscheidungsprozeß ausgeschlossen sind. Der Informationsanspruch besteht uneingeschränkt weiter.

Das Reg.-Präsidium Darmstadt reilt offensichtlich unsere Auffassung und hat deshalb angeboten, dass die Unterlagen der Stadt Taunusstein beim Reg.-Präsidium Darmstadt eingesehen werden können.



Bürgermeister Hofnagel mutet Bürgern eine Verkehrszunahme von bis zu 350 % zu

Die Nordwesttangente soll allein der Erschließung weiterer Baugebiete und nicht der Verkehrsberuhigung einzelner Straßen dienen. Dies zeigt allein die Tatsache, dass es ausweislich den verkehrstechnischen Gutachten von DorschConsult nach dem Bau der Nordwesttangente zu einer  

Verkehrszunahme in der Kantstraße von bis zu 350 %

kommen wird. Auch der Durchgangsverkehr in Watzhahn wird um 20 % zunehmen.  Mit Verkehrszunahmen in anderen Wohnstraßen ist zu rechnen.